1. Sämtliche Waren, die der Kunde bereits verwendet oder am Körper getragen hat, können aus hygienischen Gründen nicht zurückgenommen werden. Ebenfalls nicht zurückgenommen werden können Maßanfertigungen sowie individuelle Einzelanfertigungen und reduzierte Ware.

2. Einzelbestellungen können nur zurückgenommen werden, wenn sich die Produkte in unbenutztem Zustand und in Originalverpackung befinden und der Kunde sich bereit erklärt, die Versandkosten, die Rücknahmegebühren des Herstellers sowie den Rücknahmeaufwand, der bei uns anfällt, zu übernehmen. Individuell hergestellte Hilfsmittel sind von dieser Regelung ausgenommen.

3. Eine Rücknahme von Lagerprodukten ist in Einzelfällen auf Kulanz nur möglich, wenn das Kaufdatum und das Rücknahmedatum nicht länger als 14 Tage auseinander liegen.

4. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer die Ware (nachfolgend „Vorbehaltsware“) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.

5. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware ist der Käufer verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.

7. Verzichtet der Kunde bei Artikeln, die nach Maß angefertigt werden, auf ein Maßnehmen durch uns, wird eine Passformgarantie bzw. eine Garantie der therapeutischen Wirksamkeit nicht übernommen.

8. Bei Artikeln, deren Kosten von einer Krankenkasse, einer privaten Krankenversicherung oder einem sonstigen Sozialversicherungsträger übernommen werden, ist eine Abgabe des Artikels an den Kunden vor einer schriftlichen Bestätigung der Kostenübernahme durch den Kostenträger nur dann möglich, wenn der Kunde schriftlich erklärt, den Gesamt- oder Differenzbetrag selbst zu tragen, falls eine Kostenübernahme aus Gründen scheitert, die wir nicht zu vertreten haben.

9. Bei Einzelanfertigungen oder Einzelbestellungen wird vor Beginn der Ausführung eine Anzahlung von 50 % des Auftragswerts erhoben. Im Übrigen kann Vorkasse erhoben werden, für Eigenbeteiligungen bei Kassenabrechnungen, bei der Bestellung von Einlagen, Schuhzurichtungen sowie individuell bestellten Produkten und Maßanfertigungen.

10. Werden Versorgungen über die Krankenkasse, eine private Krankenversicherung oder einen sonstigen Sozialversicherungsträger abgerechnet, muss der Kunde die gesetzliche Zuzahlung von derzeit € 5,00 bis € 10,00 je Hilfsmittel / Versorgung übernehmen, die wir im Namen des Kostenträgers einziehen.

11. Die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten für eine ausreichende, wirtschaftliche Versorgung im Sinne des SGB V. Für den Fall, dass der Kunde im Hinblick auf ein Hilfsmittel oder eine sonstige Versorgung eine höhere Qualität oder umfangreichere Versorgung wünscht, als die vom Kostenträger nach den gesetzlichen Vorschriften geschuldete Qualität, erheben wir einen Qualitätszuschlag, der dem Kunden im Rahmen der Beauftragung gesondert mitgeteilt wird. Eine Rückerstattung durch die Krankenkasse ist nicht möglich.

12. Befreiungsausweise sind unaufgefordert, spätestens bei der Abgabe des Produkts an den Kunden vorzulegen. Nach Abgabe des Produkts vorgelegte Befreiungsausweise können bei der Abrechnung mit dem Kostenträger nicht mehr berücksichtigt werden.

13. Nachträglich eingereichte Rezepte, die nach Abgabe des Produkts vorgelegt werden, können von uns nicht angenommen bzw. abgerechnet werden. Die Klärung der Kostenübernahme durch den Kostenträger obliegt in diesem Fall dem Kunden.

14. Für den Fall, dass uns aufgrund falscher Angaben des Kunden, einer nicht mehr bestehenden Mitgliedschaft beim Kostenträger, oder durch Ablauf der Rezeptgültigkeit, die Kosten durch den Kostenträger nicht ersetzt werden, haftet der Kunde hierfür im vollen Umfang des Auftragswerts.

15. Bei Selbstzahlern und Privatpatienten erfolgt die Abgabe des Produktes nur gegen Barzahlung. Erfolgt in Ausnahmefällen eine Rechnungsstellung, so ist diese unverzüglich zu bezahlen und nicht erst nach Rückerstattung durch die Versicherung. Bei individueller Maßversorgung oder individuellen Einzelbestellungen von Kunden, die ihren Wohnsitz außerhalb von Deutschland haben, erheben wir Vorkasse.

16. Erlöschen bei Mietversorgungen über die Krankenkasse die medizinischen Gründe der Verwendung, verpflichte ich mich, das Hilfsmittel unverzüglich an die Ortmaier GmbH zurückzugeben. Bei Nichteinhaltung erfolgt nach 8 Tagen eine Rechnungsstellung.

17. Mietversorgungen über die Krankenkasse beinhalten die Funktionstüchtigkeit und Sicherheit des Produktes. Alle anderen Reparaturen und Schäden, bzw. Verlust des Hilfsmittels, gehen zu Lasten des Benutzers.

18. Bei Eigentumsübertragung eines Hilfsmittels erlischt die kostenlose Übernahme von Reparatur- und Wartungskosten durch die Ortmaier GmbH.

19. Die freie Wahl des Leistungserbringers im Sinne des SGB V erfolgt durch das Betreten der Geschäftsräume, die Maß- oder Abdrucknahme oder die mündliche oder schriftliche Auftragserteilung durch den Kunden einen beauftragten Angehörigen. Mit der Auftragserteilung an die Zapfe Orthopädie Technik GmbH, Ortmaier Sanitätshaus Teltow oder Ortmaier Sanitätsshop am ev. Krankenhaus Hubertus, ist der Kunde damit einverstanden, dass Mitarbeiter der Zapfe Orthopädie Technik GmbH in seinem Namen die Versorgung bei seiner Krankenkasse beantragt.